Dieser Online-Wohngeldrechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind). Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder direkt im Anschluss an die Berechnung online übermitteln.
Benutzen Sie die Navigationsschaltflächen unten rechts zum vor- und unten links zum zurückblättern. Auf den einzelnen Seiten (Rubriken 1 bis 4) machen Sie bitte alle Angaben zu den Punkten, die für Sie zutreffen. Die mit einem roten Stern * markierten Eingaben (Pflichtfelder) sind zwingend erforderlich.
Zu jeder Rubrik steht Ihnen eine allgemeine Hilfestellung, die Ihnen die jeweilige Seite erklärt, zur Verfügung. Die Hilfestellung erreichen Sie über die Anwahl des Textes Hilfe. Darüberhinaus gibt es zu jedem Eingabefeld eine spezielle Einzelhilfe, die Ihnen die möglichen Eingaben detailliert erklärt und die Sie über die Anwahl des Fragezeichens ? erreichen.
Falls Sie Fragen oder Anregungen technischer Art zum Wohngeldrechner haben, teilen Sie diese bitte der Service-Stelle mit. Bei allen fachlichen Fragen zum Wohngeld wenden Sie sich bitte an die zuständige Wohngeldstelle in Ihrer Gemeinde.
Ausfüllbare Wohngeldanträge nebst Anlagen finden Sie hier.
Wenn Sie einen
Online-Antrag
stellen möchten,
dann nutzen Sie zunächst den Wohngeldrechner,
daran schließt sich die Online-Antragstellung an.